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Gemein oder gerecht? Ein Fallbeispiel

Autorenbild: fowlersbayfowlersbay

Aktualisiert: 3. Mai 2022

Erinnern Sie sich an Martin Schulz? Der Mann wollte 2017 Kanzler werden. Es sollte nicht sein. Dabei hatte er einen griffigen Wahlslogan im Köcher: Zeit für mehr Gerechtigkeit. Wer würde dem widersprechen?


Allerdings gibt es im Zusammenhang mit dem Gerechtigkeitsbegriff zwei Probleme: Die inflationäre Verwendung und inhaltliche Unschärfe. Was ist Gerechtigkeit?

Nach Ansicht des römischen Juristen Domitius Ulpianus (ca. 170-228 n. Chr.) ist es der feste und dauerhafte Wille, jedem sein Recht zuzuteilen.


„Die verteilende Gerechtigkeit (iustitia distributiva) fordert, dass jeder den ihm zuzuerkennenden Teil am Gemeinwohl erhält.“ (Norbert Brieskorn)

Neben der Teilhabe an materiellen Gütern geht es um Chancengleichheit. Demzufolge ist Gerechtigkeit eine Ordnungsvorstellung, die unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche in Einklang bringen soll. Das leuchtet unmittelbar ein, beantwortet jedoch nicht die Frage, wie dieses Prinzip zur Zufriedenheit aller Betroffenen realisiert werden kann. Ein Fallbeispiel:




Die Causa Lia Thomas


Die US-Schwimmerin Lia Thomas gewann in diesem Jahr den renommierten nationalen College-Schwimmwettbewerb im 500-Yards-Freistil… mit 1,75 Sekunden Vorsprung auf die Zweitplatzierte.


Dieser Sieg war der Startpunkt einer emotional geführten Debatte. Warum? Weil Lia Thomas bis vor drei Jahren William Thomas war und 2019 auf der gleichen Strecke im Männerwettbewerb auf Platz 65 landete. Der Schwimmer Thomas war offenkundig kein Ausnahmetalent. Die Schwimmerin Thomas hingegen ist ihren Konkurrentinnen trotz Hormonbehandlung an Größe (1,85 Meter), Muskelmasse und Lungenvolumen überlegen. Folgerichtig fragt der Spiegel in einem Artikel vom März dieses Jahres:


„Ist es gerecht, wenn eine Transsportlerin bei den Frauen startet?“

Die Antwort findet sich hinter einer Bezahlschranke. Begeben wir uns also selbst auf die Suche.




Welch ein Dilemma


Zahlreiche (bei weitem nicht alle) Konkurrentinnen beklagen eine Wettbewerbsverzerrung. Fotos zeigen, dass bei Lia Thomas drei Jahre nach Bekanntgabe ihrer weiblichen Geschlechtsidentität noch immer die männlichen Körpermerkmale dominieren.


Was bedeutet das für die erwähnte Gerechtigkeitsdefinition? Es sind zwei unbefriedigende Alternativen denkbar:


1.) Lia Thomas startet weiterhin bei Frauenwettbewerben. Die unterlegenen Konkurrentinnen arrangieren sich mit der Situation.


2.) Sie wird von Frauenwettbewerben ausgeschlossen. Da eine Rückkehr in den Männersport aufgrund ihrer fortgeschrittenen Hormonbehandlung unmöglich ist, wäre es das Ende ihrer Schwimmkarriere.


Ein Dilemma und zugleich ein Beispiel dafür, dass Ulpius’ Gerechtigkeitsidee in der Realität an Grenzen stößt.




Der Schwachen Gebrechlichkeit tragen


In sinngemäßer Anlehnung an den Brief des Paulus an die Römer, erweitert der französische Moralphilosoph Joseph Joubert (1754-1824) die Gerechtigkeitsidee um einen Aspekt:


„Gerechtigkeit ist das Recht des Schwächeren.“

Ähnlich argumentiert der Sozialethiker Friedhelm Hengsbach in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Wenngleich die Interessen der am wenigsten Begünstigten vorrangig berücksichtigt werden sollten, gibt er zu bedenken:


„Gerechtigkeit ist kein göttlicher Plan. Jede Gesellschaft muss sich darüber verständigen, wie sie gemäß ihrer normativen Überzeugungen auf eine bestimmte Situation reagiert.“



Den Knoten lösen


Könnten veränderte sportliche Rahmenbedingungen das Dilemma lösen? Vorstellbar wäre:


1.) Die Einführung eines Faktors, der Lia Thomas’ körperliche Überlegenheit in ein zeitliches Korrektiv übersetzt. Sie bekäme am Ende eines Rennens einige Zehntelsekunden zu der gemessenen Zeit hinzugerechnet. Das könnte zu dem Ergebnis führen, dass sie als Erste anschlägt, das Rennen jedoch als Zweite beendet. Kaum jemand würde diesen Modus Operandi akzeptieren. Es wäre das Ende publikumswirksamer Wettbewerbe.


2.) Die Schaffung einer Wettbewerbskategorie für nichtbinäre Athleten. Lia Thomas würde ausschließlich gegen transsexuelle Sportler antreten. Um weitestgehende Chancengleichheit zu gewährleisten, fänden getrennte Wettbewerbe für vormals männliche und vormals weibliche Transsexuelle statt. Darüber hinaus könnte der Grad der Geschlechtsanpassung berücksichtigen werden. Das würde die Wettbewerbe tendenziell fairer, aber unübersichtlicher und (vermutlich) unattraktiver machen.

Es stellt sich die Frage, an welchem Punkt die Anpassung an die verschiedenen Bedürfnisse endet.


Jouberts Vorstellung von Gerechtigkeit ist einnehmend, aber weltfremd. Friedrich Nietzsche ist realistischer. Über die Natur des Menschen und die gesellschaftlichen Zusammenhänge macht er sich keine Illusionen:


„Jedem das Seine geben: Das wäre die Gerechtigkeit wollen und das Chaos erreichen.“





Literatur

Brieskorn, Norbert SJ: Gerechtigkeit, in: Philosophisches Wörterbuch, Verlag Karl Alber, Freiburg im Breisgau 2010.

Hengsbach, Friedhelm: Schuldenrausch und Gerechtigkeit, Interview in der SZ-Online vom 17.05.2010, https://www.sueddeutsche.de/geld/sozialethiker-hengsbach-schuldenrausch-und-gerechtigkeit-1.98500-0 (abgerufen am 30.04.2022).

Nietzsche, Friedrich: Unschuld des Werdens, Nachlass, Verlag de Gruyter, München 1999.



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