Handeln aus Pflicht oder pflichtgemäß
- fowlersbay

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Wenn Du an Deine letzte bewusste Handlung denkst: erfolgte sie aus Pflicht oder pflichtgemäß? Welch seltsame Frage. Das ist doch das Gleiche. Es zählt ohnehin nur das Resultat. Oder? Nicht, wenn es nach Immanuel Kant (1724-1804) geht.

So viel vorweg: Immanuel Kant gehört zu einer kleinen Gruppe von Philosophen, die eine komplexe abgeschlossene Theorie geschaffen haben. Wer sich auf ihn einlässt, braucht gute Nerven. Warum? Weil die Beschäftigung mit Fragmenten seiner Philosophie zu thematischen Ausweitungen führt, die erst in der Gesamtheit seines Denkens ihre Grenze finden.
Beschränken wir uns trotzdem auf Kants Moralphilosophie und den zentralen Begriff der Pflicht. In ihm verdichtet sich die Unbedingtheit des Sittlichen… also des moralisch Gebotenen. Dafür benötigt Kant eine Prämisse, die er in der zweiten Fassung des kategorischen Imperativs ausbuchstabiert:
„Der Mensch und überhaupt jedes vernünftige Wesen existiert als Zweck an sich selbst, nicht bloß als Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder jenen Willen […]; er muss in allen seinen […] Handlungen jederzeit zugleich als Zweck betrachtet werden.“ (GMS, IV 428)
Kant hält diese sittliche Verpflichtung für ein Faktum der reinen Vernunft, die nicht durch äußere Gesetzgebung (z. B. ein Strafgesetzbuch) begründet ist. Für ihn ist sie als Selbstverpflichtung eine allgemeine Richtschnur moralischen Handelns, d. h. ohne konkrete Ausgestaltung.
Ein Wesen zweier Welten
Der Mensch ist Teil der Sinnenwelt, in der es weder Gut noch Böse gibt. In dieser von Instinkten bestimmten Welt des fressen-und-gefressen-Werden stellt sich nicht die Frage nach der moralischen Richtigkeit von Handlungen. Es geht nur ums Überleben.
Darüber hinaus gehört der Mensch der intelligiblen Welt an, in der sich sittliches Sollen, Wollen und Handeln vollziehen.
„Als Mensch, d. h. als vernünftiges, frei handelndes Wesen sehe ich ein, dass ich zu vernünftigem, menschlich richtigem, d. h. sittlichem Verhalten verpflichtet bin.“ (Coreth/Schöndorf)
Leider löst das Wort „Pflicht“ im alltäglichen Gebrauch oft ein Gefühl der Schwere, des Zwanges und der Unfreiheit aus. Schade, denn Kants Deutung verweist auf ein erhabenes Menschenbild, das sich über instinktive Reaktionen und Beweggründe erhebt. Mit seinen Worten:
„Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter und anhaltender sich das Denken damit beschäftigt: Der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir.“ (Kant, KpV)
In der Pflicht liegt eine innere Nötigung des Wollens und Handelns seitens der praktischen Vernunft. Sie ist ein Ausfluss der Freiheit des Vernunftwesens. Kurzum: Das Sittliche begegnet uns als Resultat der Autonomie, der Selbstgesetzgebung. Kein weltliches Gesetz kann an dessen Stelle treten. Der Mensch hat die Fähigkeit, sich aus Vernunftgründen über seine egoistischen Neigungen zu erheben.
Als Imperativ ist die Pflicht (wie Kant sie versteht) kategorisch. Sie duldet kein „Wenn und Aber“. Sie nimmt auch keine Rücksicht auf Neigungen und persönliche Interessen. (vgl. Johannes Hirschberger).
Beim Thema Moralität gibt es für Kant nur folgende Alternative: Vernunft oder Neigung. Seine Position ist klar. Kant argumentiert für seine deontologische Ethik (Handlung aus Pflicht) und gegen eine relativistische Gefühlsmoral (Handlung aus Neigung).
Pflicht oder Neigung?
Erstens: Man kann pflichtgemäß handeln UND zugleich von Selbstinteressen bestimmt sein. Beispielhaft für diesen Typus ist der Kaufmann, der NUR aus Angst um seine Reputation Kunden ehrlich bedient. Damit erfüllt er das Kriterium der Legalität, jedoch nicht Kants Vorstellung von Moralität.
Zweitens: Man kann pflichtgemäß UND aus Neigung zur Pflicht handeln, beispielsweise indem man einem Notleidenden aus Sympathie hilft. Überraschenderweise entspricht diese wertvolle Handlung nicht Kants Maßstab für Moralität.
Drittens: Die Handlung (oder Unterlassung) erfolgt aus Achtung vor dem moralischen Gesetz… unabhängig etwaiger Vor- oder Nachteile. Die Pflicht selbst ist gewollt.
Etwas konkreter
Du findest in der Firma die prall gefüllte Geldbörse eines Kollegen. Du gibst sie ihm:
1.) aus Furcht vor Strafe (Handlung erfolgt aus Neigung und ist lediglich pflichtgemäß)
2.) aus dem Bedürfnis nach Lob und Dankbarkeit (Neigung, pflichtgemäß)
3.) aus der Erkenntnis, dass es eine moralische Pflicht ist, ehrlich zu handeln und der Neigung, sich zu bereichern aus moralischen Gründen zu widerstehen (Handlung erfolgt aus Pflicht und hat einen echten moralischen Wert)

Der positive Nebeneffekt der Handlung aus Pflicht: Wenn der gute Wille mittels der Vernunft bewirkt, das moralisch Richtige zu tun, hat die Pflicht nicht mehr den Charakter eines einschränkenden Sollens, Imperativs oder Gebotes. Wer über diese intrinsische Eigenschaft verfügt, muss weder moralisch noch gesetzlich genötigt werden. Aus Pflicht zu handeln ist Teil der persönlichen Neigung.
Kurz gesagt: Ob eine Handlung aus Pflicht erfolgt (d. h. einen moralischen Wert hat), hängt nicht von der Zielsetzung ab, sondern von dem Motiv, das zur Handlung führt.
„Da die Moralität nicht in der bloßen Übereinstimmung mit der Pflicht besteht, darf sie nicht auf der Ebene des beobachtbaren Verhaltens oder ihrer Regeln angesiedelt werden.“ (Otfried Höffe)
So lässt das Verhalten des ehrlichen Kaufmanns keine Rückschlüsse auf seine Gesinnung und Handlungsmotive zu. Die Moralität kann nur binnenperspektivisch an ihrem Bestimmungsgrund (dem Wollen) festgestellt werden.
Aktuell oder Schnee von gestern?
Kants Gedanken haben rund 250 Jahre auf dem Buckel. Da ist die Frage nach der Aktualität und Relevanz seiner Erkenntnisse berechtigt. Immerhin stammen sie aus vordemokratischen Zeiten. Trotz zahlreicher Veränderungen der Staatsformen und individuellen Lebensverhältnisse (z. B. Zugang zu Informationen) ist Kants Werk erstaunlich gut gealtert, denn wesentliche Fragestellungen sind unverändert geblieben.
So prägt Kants Idee, nach der jeder Mensch (ungeachtet seiner körperlichen und geistigen Verfasstheit) einen unveräußerlichen Wert besitzt, die modernen Vorstellungen von Menschenrechten und Menschenwürde. Seine Gedanken sind ein Grundprinzip des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe und des Europarats in Straßburg.
Darüber hinaus ist in vielen Berufsgruppen (z. B. Justiz, Medizin, Verwaltung, Wissenschaft) die Frage nach der „Pflicht“ im Kant’schen Sinne wichtiger als die Frage nach dem größten Nutzen.
Es geht nicht darum, Kants Pflichtethik vollständig und jederzeit strikt zu befolgen. Wichtiger sind seine als moralischer Kompass fungierenden Leitideen:
Achtung der Menschenwürde
Verallgemeinerung moralischer Regeln
Verantwortungsübernahme aus Vernunftgründen
Zurückstellung von Eigeninteressen (Neigungen)
Nicht-Instrumentalisierung von Menschen
Von den großen Fragen abgesehen, schadet es nicht, die eigenen alltäglichen Handlungsmotive hin und wieder kritisch zu reflektieren.
Literatur
Coreth, Emerich u. Schöndorf, Harald: Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, 4. Auflage, Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2008.
Eisler, Rudolf: Kant-Lexikon, Weidmannsche Verlagsbuchhandlung, Hildesheim 2008.
Höffe, Otfried: Immanuel Kant, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2007.
Kant, Immanuel: Kritik der reinen Vernunft, Verlag Felix Meiner, Hamburg 1998.
Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Verlag Felix Meiner, Hamburg 2016.
Kant, Immanuel: Kritik der Urteilskraft, Verlag Felix Meiner, Hamburg 2006.
Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft, Verlag Felix Meiner, Hamburg 2003.
Ludwig, Ralf: Kant für Anfänger. Der kategorische Imperativ, 14. Auflage, dtv, München 2012.






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